Kurzfassungen Ausgabe 05/2011
Chancen einer erweiterten Eigenverantwortung von Bürgern, Versicherten und Patienten im Gesundheitswesen
Autonomie und Selbstbestimmung des Bürgers sind tragende Elemente unseres freiheitlichen Staatswesens. Wir gehen davon aus, dass das Leben in eigener Verantwortung gemeistert werden kann und individuelle Zielsetzungen gefunden werden, die dabei leitend sind. Die Verwirklichung entsprechender Lebenschancen bedarf schützender Rahmenbestimmungen seitens Staat und Gesellschaft, die sich vor allem in den sozialen Sicherungssys- temen entfalten. Unter der Leitvorstellung einer möglichst weitreichenden Chancengleichheit sollen die Voraussetzungen für das Bestehen der Anforderungen, die das Leben stellt, möglichst gleich sein, wobei schicksalsbedingte Gegebenheiten wie soziale oder krankheitsbedingte Einschränkungen oder Behinderungen soweit möglich zu kompensieren sind, dass sie nicht zu Benachteiligungen hinsichtlich der Teilhabe am Erwerbsleben und der sozialen Lebensentfaltung führen (vgl. z. B. SGB IX, § 4, Abs. 3 und 4).
Pilotstudie: Ist der Aufwand der Akutbehandlung bei Krebspatienten mit Depression erhöht?
In Deutschland erkranken jährlich circa 430.000 Menschen an Krebs (RKI 2010), dabei steigt die Inzidenz der Krebserkrankungen fortwährend an. Verbesserte Behandlungsmöglichkeiten führen zu einer Senkung der Mortalität. Gleichzeitig nehmen chronische Verläufe der Erkrankung zu. Für viele Menschen ist heute ein verlängertes Leben mit ihrer Krebserkrankung möglich. Die Psychoonkologie als klinische und wissenschaftliche Disziplin befasst sich seit vielen Jahren mit den psychologischen Reaktionsmustern auf die Krebserkrankung und psychischen Komorbiditäten von Tumorpatienten. Die Prävalenz von psychischen Störungen und Belastungen wird bei circa 25 bis 30 % bei diesen Patienten geschätzt (Mehnert et al. 2006, Zabora et al. 2001, Härter et al. 2001, Reich 2008, Massie 2004, CMP 2007). In den Studien wurden Angststörungen in 1 bis 49 %, depressive Störungen in 0 bis 58%, Anpassungsstörungen in 2 bis 52 % und posttraumatische Belastungsstörungen in 0 bis 35 % der Fälle festgestellt (Mehnert et al. 2006). Schmerzen, Distress, emotionale Belastungen der Trauer, Hilf- und Hoffnungslosigkeit sowie Beeinträchtigungen in der gesundheitsbezogenen und allgemeinen Lebensqualität stellen andere häufige Begleiterscheinungen der Krebserkrankung dar (Mehnert et al. 2009, Weidner et al. 2006, Stock et al. 2006, Härtl et al. 2011, Stremmel et al. 2010).
DDD vs. PDD: Berechnung von Tagestherapiekosten am Beispiel von Liraglutid
Die Defined Daily Dose (DDD) ist eine theoretische Größe, die als internationale Standardvergleichsgröße für die Arzneimittelverbrauchsforschung entwickelt wurde. Sie gibt die angenommene mittlere Erhaltungsdosis pro Tag bei Erwachsenen für einen Wirkstoff in dessen Hauptindikation an. In Deutschland wird die amtliche deutsche Fassung der ATC-Klassifikation (Anatomisch-Therapeutisch-Chemische Klassifikation) inklusive der DDD-Angaben vom DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) herausgegeben (DIMDI 2010). Diese basiert auf der Fassung der WHO, die für die Erstellung des international standardisierten ATC/DDD-Systems verantwortlich ist (Fricke et al. 2011). Sowohl die WHO als auch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO), das wiederum die Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung für Deutschland publiziert, weisen darauf hin, dass die DDD eine rechnerische Größe ist, die nicht mit der therapeutischen oder verschriebenen Dosis verwechselt werden darf. Für die longitudinale Arzneimittelverbrauchsforschung sind die DDDs stabil zu halten und sind somit als Entscheidungsgrundlage für Fragen zur Arzneimittelerstattung, Preissetzung und Therapie ungeeignet (Fricke et al. 2011).
Behandlungskosten bei Diabetes mellitus: Vergleich von drei basalinsulinbasierten Therapieansätzen
Diabetes mellitus ist mit rund sechs Millionen diagnostizierten Patienten eine der am häufigsten auftretenden chronischen Erkrankungen in Deutschland. Zudem nimmt die Anzahl der Diabetiker zu - und das unabhängig von der Bevölkerungsalterung (RKI 2011). Darüber hinaus zählt der Diabetes zu den kostenintensivsten Krankheitsbildern. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verursacht ein Diabetiker etwa doppelt so hohe direkte Behandlungskosten wie ein nicht-diabetischer Versicherter (Köster et al. 2006). Knapp 30 Prozent aller Diabetiker werden mit Insulin behandelt (Hauner 2007); das sind alle Typ-1-Diabetiker sowie jene Typ-2-Diabetiker, bei denen die körpereigene Insulinproduktion trotz Veränderung des Lebensstils sowie der Behandlung mit oralen Antidiabetika nicht mehr ausreicht. Bei den Insulinen können Mischinsuline, kurzwirksame, sog. Bolusinsuline und langwirksame, sog. Basalinsuline unterschieden werden. Zu Letzteren zählen NPH-Insulin (Neutrales Protamin Hagedorn), Insulin glargin und Insulindetemir. Auf die Basalinsuline entfallen rund 30 Prozent der gesamten ambulant verordneten Insulin-Tagesdosen sowie 34 Prozent der GKV-Ausgaben für Insuline (Mengel 2010; INSIGHT Health 2011). Ziel der hier vorgestellten Studie ist ein Kostenvergleich dreier Behandlungsstrategien, die sich hinsichtlich des verwendeten Basalinsulins unterscheiden. Dabei werden ausschließlich Diabetiker einbezogen, die im Jahr 2010 mindestens zwei Verordnungen von entweder Insulin glargin oder Insulindetemir oder NPH-Insulin zu Lasten der GKV erhalten haben. Berücksichtigt werden dabei zusätzlich die ambulanten, über Apothekenrechenzentren abgerechneten diabetesassoziierten Verordnungen der Bolusinsuline, Antidiabetika, Blutzuckerteststreifen, Nadeln und Lanzetten. Die Verordnungen werden jeweils zu Apothekenverkaufspreisen (Lauer-Taxe) abzüglich der gesetzlichen Herstellerabschläge nach § 130a Absatz 1, 1a, 3b SGB V bewertet.

