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BMG beanstandet G-BA-Beschluss zum weitreichenden Verordnungsausschluss für Harn- und Blutzuckerteststreifen nicht

Neue Evidenz ändert am Beschluss vom 17.03.2011 anscheinend nichts

„Der von Ihnen gemäß §94 SGB V vorgelegte Beschluss vom 17.03.2011 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie wird nicht beanstandet. Ich gehe davon aus, dass die im Beschluss formulierten Ausnahmen von dem Verordnungsausschluss den in der Fachinformation entsprechender oraler Antidiabetika formulierten Hinweisen zur Selbstkontrolle von Blut- und/oder Harnzuckerspiegeln durch den Patienten Rechnung tragen“. Mit diesem wenigen Sätzen geht offenbar das Kapitel des von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Selbstmanagements von nicht insulinpflichtigen Typ 2-Diabetikern mittels Blutzuckerteststreifen zu Ende.

Monitor Versorgungsforschung“ (MVF) beschäftigt sich mit der am 6. Juni erscheinenden Ausgabe 03/2011 mit dieser aktuellen Thematik, für die es zwar neue Evidenz der Studienklasse RCT gibt, die aber nicht berücksichtigt wurde.

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