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Experten und Betroffene protestieren gegen baden-württembergisches Universitätsmedizingesetz

Deutsche Hochschulmedizin e.V.: "Landesregierung ignoriert Ergebnis der Anhörung im Wissenschaftsausschuss."

Das baden-württembergische Universitätsmedizingesetz dürfe nicht gegen den Willen der Hochschulmedizin in ganz Deutschland und der landesweit 32.000 Beschäftigten der Universitätsklinika im Eilverfahren am 2. Februar 2011 verabschiedet werden, fordert Deutsche Hochschulmedizin e.V.. In seiner vorliegenden Form verbessere es die Qualität von Forschung, Lehre und Krankenversorgung nicht, sondern gefährde diese sogar. Ministerpräsident Stefan Mappus solle darauf achten, dass Fachministerien Gesetze nicht ohne die nötige Fachkompetenz formulieren und sie nicht gegen die Betroffenen durchziehen. Dies fordert erneut die Hochschulmedizin e.V., der Dachverband des Medizinischen Fakultätentages (MFT) und des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Die Anhörung am 18. Januar 2011 im Wissenschaftsausschuss des Landtags Baden-Württemberg habe erneut gezeigt, dass es keinerlei Argumente für das Gesetz gebe. Ein Expertenforum der Hochschulmedizin am 14. Januar 2011 in Stuttgart mit prominenten Vertretern u.a. der Charité, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universität Mainz ist zu demselben Ergebnis gekommen.

„Einhellig haben hochrangige Experten dem Gesetz bescheinigt, dass es die Anforderungen der modernen Hochschulmedizin nicht erfüllt, sondern durch seine komplizierten Regelungen und zuviel an Staat deren Zukunft gefährdet“, erklärt Rüdiger Strehl, Generalsekretär des VUD. „Schlanke Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten sind für die Wettbewerbsfähigkeit der Universitätsklinika notwendig“, ergänzt Professor Werner Seeger, Ärztlicher Geschäftsführer der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH. „Diese Voraussetzungen sind im neuen Gesetz nicht gegeben.“ Den Vorwurf des Wissenschaftsministers Professor Peter Frankenberg, die Kritik beruhe auf Fehlinformationen, weist die Hochschulmedizin e.V. zurück. „Mit diesem Gesetz haben sich zahlreiche erfahrene Hochschulmediziner und ihre Gremien sowie Juristen auseinander gesetzt“, erklärt Professor Dieter Bitter-Suermann, Präsident des MFT. Diese praktischen Erfahrungen wiegen stärker als die theoretischen Ansätze des Wissenschaftsministeriums. „Die enge Zusammenarbeit von Fakultät und Klinikum ist wichtig. Doch sie darf nicht zur Handlungsunfähigkeit führen, wie es das Gesetz vorsieht.“ Zudem würden die Patienten bereits jetzt – anders als es der Minister darstellt – von den Behandlungsmethoden profitieren, die in der Hochschulmedizin erforscht werden, so der VUD.

 

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