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Novelle der Packungsgrößenverordnung begrüßt

"Es wird höchste Zeit, dass der Wildwuchs mit 49, 56, 98 oder 100 Tabletten in einer Packung geregelt und die therapeutische Gleichwertigkeit dieser Packungen klargestellt wird", erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der AOK-Gemeinschaft für die Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann. Die Ablehnung der vier großen Pharmaverbände gegen die Neuregelung ändere nichts daran, dass der Gesetzgeber hier auf dem richtigen Weg sei, so Hermann.
Novelle der Packungsgrößenverordnung begrüßt

Dr. Christopher Hermann

Die AOK begrüße nach Hermann ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der Novelle der Packungsgrößenverordnung unmissverständlich regelt, welche Arzneimittelpackungen in den drei Normgrößen (N1, N2, N3) in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden dürfen. Hermann: "So herrscht abschließend Klarheit für alle Beteiligten und so werden vor allem die Tricksereien von Pharmaunternehmen bei der Umsetzung der Arzneimittelrabattverträge beendet."

Hintergrund der Novelle ist es, das bislang Pharmaunternehmen Arzneimittelpackungen mit beliebigem Inhalt anbieten dürfen, solange sie bestimmte Höchstmengen einhalten, was laut Hermann zu teils exotischen Stückzahlen führe. "Die Hersteller wollen verhindern, dass ihr Präparat in der Apotheke gegen eine geringfügig abweichende Packung ausgetauscht werden kann", erläutert Hermann den Hintergrund der Strategie. "Angefangen hat es mit den Anbietern von Originalpräparaten, die ihr Medikament nach Ablauf des Patentschutzes gegen den Austausch durch ein Nachahmerpräparat schützen wollten."

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