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Pharmapreise werden für Krankenhäuser steigen

Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) kritisiert den Vorstoß der Bundesregierung, einerseits den privaten Krankenversicherungen (PKV) künftig analog zu den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) günstige Preise für die ambulante Arzneimitteltherapie einzuräumen, andererseits aber die Krankenhäuser weiterhin von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel auszunehmen.

„Dieser Ansatz ist absolut unverständlich, da gerade die Krankenhäuser typische Erstanwender von hochinnovativen Arzneimitteln sind, etwa in der Krebstherapie. Wenn die Preise im ambulanten Bereich reguliert werden, werden die Pharmakonzerne ihre Gewinne zwangsläufig im stationären Sektor kompensieren. Der Gesetzgeber muss dieses Schlupfloch stopfen, um die Versorgung mit patentgeschützten Arzneimitteln auch in Zukunft im Krankenhaus zu gewährleisten. Die Kostendynamik ist bereits heute in diesem Segment immens und gefährdet das Gesamtgefüge der Preise für Krankenhausaufenthalte“, kommentiert VUD-Generalsekretär Rüdiger Strehl eine Meldung der Financial Times Deutschland vom 6. September 2010 über Änderungspläne der Bundesregierung im „Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes“.

Die Ausgaben für Arzneimittel betragen in Uniklinika durchschnittlich 9% der Gesamtkosten, an anderen Krankenhäusern immerhin noch 5,1%. „Wir konnten schon kurz vor Einführung der Zwangsrabatte für den ambulanten Bereich der GKV starke Preissteigerungen in den Preisverhandlungen mit Pharmaunternehmen wahrnehmen“, erklärt Strehl. „Der VUD hat bereits im Frühjahr Mitglieder der Bundesregierung und der Ministerien auf die Verwerfungen hingewiesen, die eine einseitige Rabattregelung für den Klinikmarkt nach sich ziehen würde. Wir fordern daher eindringlich die Ausweitung der Rabatte für patentgeschützte Arzneimittel auf die Krankenhäuser.“

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