Gemeinnütziges Krankenhaus & MVZ
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von 09:00 bis 17:00
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Das Gemeinnützigkeitsrecht ist die wesentliche Stellschraube für die Besteuerung der Krankenhäuser und ihrer medizinischen Versorgungszentren. Die daran knüpfenden grundsätzliche Ertragssteuerfreiheit sowie Umsatzsteuerbegünstigungen bieten den Häusern erhebliche finanzielle Vorteile. Die Gemeinnützigkeitsrechts-reform 2020 hat die Spielräume der Häuser insoweit noch mehr erweitert.
Auf der anderen Seite stellen sich im Verhältnis zur Finanzverwaltung immer wieder Abgrenzungsfragen zu den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und zur steuerlichen Beurteilung der Leistungsbeziehungen zwischen den Häusern und ihrer Verbundgesellschaften. Wir besprechen mit Ihnen aktuelle Anwendungs-fälle aus der Praxis und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Dabei beleuchten wir auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Lösungsmöglichkeiten bei der Finanzierung der Gesundheitsvorsorge in herausfordernden Zeiten.