ASV: „Ein wahrer Flickenteppich“
Seit wenigen Wochen können sich Ärzte und Krankenhäuser nach § 116b SGB V an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, kurz ASV, beteiligen. Dafür müssen sie sich in ihren jeweiligen Bundesländern bei den eigens dafür eingerichteten Erweiterten Landesausschüssen bewerben. Doch sind die neu gebildeten Erweiterten Landesausschüsse bereits aus Know-how-, aber auch Manpowergesichtspunkten ausreichend aufgestellt? Die Frage lässt sich so einfach nicht beantworten, denn eine Übersicht fehlte bisher. Krankenhäuser oder Ärzte, die sich für die ASV bewerben wollen, mussten erst einmal selbst nachforschen, wo und wie sie das tun können; was umso beschwerlicher wird, wenn sie an der Grenze von KV-Bezirken versorgen. Darum sorgt der Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. (BV ASV) in Kooperation mit „Monitor Versorgungsforschung“ (MVF) an dieser Stelle für Transparenz. „Monitor Versorgungsforschung“ sprach dazu mit dem Vorstand des Bundesverbandes ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V., Dr. Axel Munte.
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Erstveröffentlichungsdatum: 28.05.2013
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