Das Belegarztwesen: Eine Einschätzung aus dem Blickwinkel von Arzt und Krankenhaus am Beispiel der Augenheilkunde
Dominika M.Sc. Urbanski / Dr. rer. medic. Ursula Hahn / Dr. med. Kristian Gerstmeyer / Dr. rer. pol. Franziska Püschner / Univ.-Prof. Dr. oec. Volker E. Amelung
Das Belegarztwesen ist eine langjährig etablierte Form integrierender wie sektorenübergreifender Versorgung (Hahn et al., 2015a, 2015b; Wienke und Mündnich, 2011). Beide Versorgungsansätze sind auch aktuell im Fokus der deutschen Politik: (Mehr) integrierte Versorgung wird seit nunmehr fast 20 Jahren immer wieder gefordert (Mühlbacher et al., 2006). Der Innovationsfonds, der im Versorgungsstärkungsgesetz vom 10.06.2015 in deutsches Gesetz überging, sieht 225 Millionen Euro pro Jahr vor, um „neue Versorgungsformen, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden“ zu fördern (Deutscher Bundestag, 2015). Im klassischen Verständnis des Belegarztwesens behandelt ein primär vertragsärztlich/ambulant tätiger Arzt seine Patienten unter Verwendung stationärer Ressourcen in einem Krankenhaus in einer Belegabteilung. Hierfür hat der Belegarzt einen Vertrag mit dem Krankenhaus, die Infrastruktur (inklusive Personals) im Krankenhaus nutzen zu dürfen. Belegarzt und Krankenhaus werden unabhängig voneinander vergütet. Während der Belegarzt seine Tätigkeit über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnet, erhält das Krankenhaus eine sogenannte Belegarzt-DRG.
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Erstveröffentlichungsdatum: 23.04.2016
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