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Kein einheitlicher Versorgungsalltag bei Biosimilars

Biopharmazeutika sind in der Arzneimitteltherapie vieler Erkrankungen nicht mehr wegzudenken. Mit steigenden Umsätzen in diesem Markt sind Biopharmazeutika für einen erheblichen Teil der Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung verantwortlich. Aus diesem Grund kommt der zeitnahen Markteinführung von Biosimilars nach Patentablauf der Originalpräparate eine entscheidende Bedeutung zu. Biosimilar-Hersteller und verschiedene Krankenkassen haben großes Interesse daran, den Biosimilar-Marktanteil stetig und flächendeckend zu erhöhen. Dass die Versorgung in Deutschland nicht einheitlich ist, zeigt die Analyse von INSIGHT Health.

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Erstveröffentlichungsdatum: 04.06.2014

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>> Im Marktsegment der gentechnisch hergestellten Arzneimittel sind zurzeit 114 Wirkstoffe zugelassen (vgl. vfa, Stand: 06.06.2014, wobei gleichnamige Biosimilars hier abweichend zum vfa nicht als neue Wirkstoffe gezählt werden). Lediglich für fünf dieser 114 Wirkstoffe befinden sich Biosimilars verschiedener Anbieter auf dem Markt. In der Analyse werden die drei umsatzstärksten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen betrachtet: biosimilare Epoetine (Epoetin alfa und zeta), Filgrastim und Somatropin. Für die beiden letztgenannten Biopharmazeutika Filgrastim und Somatropin wurden weitere Nachahmerprodukte im Jahr 2013 zugelassen, nachdem es 2011 und 2012 überhaupt keine Biosimilar-Zulassungen gegeben hatte (vgl. vfa, „Medizinische Biotechnologie in Deutschland 2014“).
Neben den drei bereits erwähnten Wirkstoffen/Wirkstoffgruppen sind für Follitropin alfa und Infliximab Biosimilars zugelassen.

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Zitationshinweis: doi: 10.24945/MVF.04.14.1866-0533.1949