Jedes Jahr treffen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) Arzneimittelvereinbarungen auf der Rechtsgrundlage des § 84 SGB V. Diese beinhalten u. a. ein Einsparziel hinsichtlich der Arzneimittelausgaben.
>> Die Einsparungen sollen z. B. durch eine konsequente Verordnung preisgünstiger Generika und eine Erhöhung des Verordnungsanteils der Leitsubstanz(en) an der jeweiligen Wirkstoffgruppe erreicht werden. Seit 2008 ist auch die Wirkstoffgruppe der nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR - entzündungshemmende Wirkstoffe, die bei rheumatoider Arthritis und anderen Gelenkerkrankungen und -beschwerden eingesetzt werden) in die Arzneimittelvereinbarungen einiger KVen aufgenommen worden. Während in den letzten zwei Jahren nur Dic-lofenac als Leitsubstanz definiert wurde, kam bei den Vereinbarungen für das Jahr 2010 noch Ibuprofen hinzu.
Bei einem Vergleich der Wirkstoffverordnungen in den einzelnen KV-Regionen fällt vor allem die große Ost-West-Differenz auf. Während die beiden Leitsubstanzen in den Ost-KVen (ohne KV Berlin) weniger als 77 Prozent aller NSAR-Tagesdosen auf sich vereinen, liegen die 11 West-KVen alle oberhalb des Durchschnitts von 83,5 Prozent (vgl. Abb. 1). Besonders Ibuprofen wird im Osten weniger verschrieben: 33,5 Prozent im Vergleich zu durchschnittlich 41 Prozent in den West-KVen (Basis: GKV-Verordnungen 1. Halbjahr 2010, Quelle: NVI-KV, INSIGHT Health).
Umgekehrt liegt der Osten bei der Verschreibung der noch durchgängig patentgeschützten Coxibe deutlich vorne: 14,2 Prozent im Vergleich zu durchschnittlich 6 Prozent im Westen. Das erste Coxib wurde 1999 in Deutschland zugelassen; zum Vergleich: Ibuprofen 1969, Diclofenac 1975. Die Kosten der Coxibe je Tagesdosis liegen beim fast 2,7-fachen der Kosten für die Leitsubstanzen Dic-
lofenac und Ibuprofen (Quelle: Sonderanalyse von INSIGHT Health auf Basis der GKV-Verordnungen im 1. Halbjahr 2010). <<
von: Christian Bensing und
Dr. André Kleinfeld*