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Arzneireport 2009: Kritik von ABDA, DAV und Pro Generika e. V.

Das Autorenteam soll falsch gerechnet und Milliarden-Ersparnis verschwiegen haben

Bei der Vorstellung des Arzneiverordnungsreports 2009 in Berlin hätten die Autoren mit Absicht verschwiegen, dass die Apothekerinnen und Apotheker im laufenden Jahr für Milliarden-Einsparungen bei denKrankenkassen sorgen würden. Dies hänge, so ABDA, mit dem Weltbild des Autoren-Teams zusammen. Darüber hinaus sei das Apothekerhonorar falsch berechnet worden.

Die Kassen hätten in den vergangenen zwei Jahren mit der aufwendigen Abgabe und der imRahmen der Umstellung der Patienten intensiven Beratung vonRabattarzneimitteln dank der Apotheken und den beteiligten Generikaherstellernmehr als 1 Milliarde Euro eingespart, betont ABDA. Zwangsrabatt und Sonderopferder Apotheken an die Krankenkassen von 2,30 Euro pro Packung hätten den Kassen 2008 zusätzlich mehr als 1,3 MilliardenEuro eingebracht.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV)weist zudem auf eine typische Falschberechnung bei der Vorstellungdes Reports hin. DAV-Vorsitzender Fritz Becker kritisierte den Autor des Arznereports Prof. Dr. med. Ulrich Schwabe: „Professor Schwabenennt frei erfundene Apothekenhonorare, ohne aber diegesetzlichen Zwangsrabatte an die Kassen in Abzug zu bringen. Das istebenso peinlich wie unseriös.“

Der DAV macht darauf aufmerksam, dass die Apotheken bereits seit dem 1.Januar 2004 komplett vom Preis
eines Arzneimittels entkoppelt sind undlediglich einen Fixzuschlag zzgl. eines minimalenprozentualen Anteils auf den Einkaufspreis eines Arzneimittels bekommen.

Becker: „Dass die Autoren nicht den Apothekeneinkaufs- vom -verkaufspreisunterscheiden können, spricht
für sich. Fakt ist: Apotheken sind fürdas Ausgabenwachstum bei Arzneimitteln nicht verantwortlich. Siesind weder an der Preisbildung noch an der Verschreibung beteiligt.“

Auch Pro Generika e. V. kritisierte den Arzneiverordnungsreport: Der Report stelle das System der Arzneimittelversorgung durch Apotheken in seiner jetzigen Form in Frage. Der Autor verkenne die Systematik der Arzneimittelversorgung, eine vom Staat erlassene verpflichtende Regelung des Apothekenhonorars für rezeptpflichtige  Arzneimittel. Seine Zahlen seien unvollständig und deshalb falsch.