BNK listet „hedy“-Telemonitoring
26.01.2023 08:29
Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) kooperiert über seine Servicegesellschaft mit HCSG und Implicity und hat das Telemonitoringsystem „hedy“ gelistet.
Seit Anfang 2022 gehört das Telemonitoring von Patienten mit Herzinsuffizienz (Herzschwäche) zum ambulanten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Nun hat der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) das Telemonitoringsystem „hedy“ gelistet. Dazu hat der BNK über seine Servicegesellschaft eine Kooperationder mit „hedy“-Anbieter HCSG sowie Implicity geschlossen. Bei „hedy“ ermöglicht ein cloudbasiertes und herstellerunabhängiges Portal das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz sowohl mit externen Geräten als auch mit Implantaten aller wesentlichen Hersteller, wofür eine Servicelösung von Implicity eingebudnen wurde. Die BNK-Entscheidung erfolgte nach intensiver Prüfung und auf der Basis positiver Referenzen von Kardiologen, die das „hedy“-Telemonitoringsystem bereits nutzen. „Wir wünschen uns, dass das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz möglichst rasch alle Patienten, die für diese innovative Behandlungsmethode in Frage kommen, erreicht. Darum freuen wir uns, mit HCSG und Implicity zwei weitere leistungsfähige Partner für die kardiologischen Praxen gewonnen zu haben“, begründete Susanne Oldenburg von der BNK Service GmbH diese Entschdeiung. Und Simon Glück, Geschäftsführer der BNK Service GmbH, ergänzt: „Kardiologen brauchen für den Betrieb eines telemedizinischen Zentrums die Unterstützung kompetenter Dienstleister. Die von uns befragten Praxen haben von ihren exzellenten Erfahrungen, dem zuverlässigen Service und der profunden Kompetenz der HCSG beim Monitoring mit externen Geräten berichtet. Über das System von Implicity lassen sich die Implantate aller wesentlichen Hersteller anbinden. Damit steht dem Kardiologen ein gemeinsames Portal für alle Formen des Telemonitorings zur Verfügung. Wir sehen darin einen großen Vorteil für die Patientenbetreuung.“