DGVP kritisiert frühzeitige Entlassungen
03.12.2009 15:10
Vergütungsabschläge für zertifizierte Brustzentren durch MDK Prüfungen
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)beeinflusst zertifizierte Brustzentren offenbar zunehmenddahingehend, Patientinnen nach brusterhaltenden Operationen bereitsam Tag nach der Operation zu entlassen.
Hierzu erhielt die Bürgerinitiative GesundheitDGVP e.V. deutliche Hinweise. Wenn diese Entlassung nicht so wieerfolgt, drohen den Brustzentren nachträglich bei der Abrechnungmit der Kasse Vergütungsabschläge. Begründet wird diesseitens des MDK mit dem unterstellten Sachverhalt, dass schonende,moderne Brustkrebsoperationen mit Erhalt der Brust undeingeschränkter Radikalität der Axillaoperation aus alleineoperationstechnischen Gründen postoperativ keine längereLiegezeit benötigen.
Was dahinter steht: im sog. DRG-Katalog(Fallpauschalen-Katalog) sind für bestimmte Fallkonstellationen/Behandlungen Rechnungsbeträge festgehalten. Zudem gibt esMindestaufenthaltsdauern. Wird dieser Mindestaufenthaltunterschritten, der Patient also früher als vorgesehenentlassen, führt dies zu Rechnungsabschlägen – dasKrankenhaus erhält nicht den vollen Rechnungsbetrag, der fürden Fall im Katalog vorgesehen ist.
Diese Regelung war ursprünglich auf Drängender Krankenkassen in das DRG-System eingeführt worden, um diesog. „blutige Entlassung“ seitens der Kliniken zuvermeiden. Heute aber wird diese Regelung durch die Kassen und demvon ihnen beauftragten MDK missbraucht: wenn sich das Krankenhaus andie Mindestaufenthaltsdauer hält, alle geforderten Leistungenerbracht hat und dafür den vollen Betrag abrechnen möchte,wird ihm von Seiten der Kasse unter fadenscheinigen Argumentenweniger bezahlt. Ein Brustzentrum, das sich also an den DRG Kataloghält, muss also damit rechnen weniger Geld zu erhalten – denn eshat damit der neuen MDK Begründung zur verkürzten Liegezeitzuwider gehandelt. Entschieden wird dies aber erst während derMDK-Prüfung und die erfolgt nach erfolgter Behandlung underbrachter Leistung.
Präsident der Bürgerinitiative GesundheitDGVP e.V., Wolfram – Arnim Candidus, warnt vor einem möglichenvorauseilenden Gehorsam der Krankenhäuser aufgrund desungerechtfertigten, vom MDK ausgeübten Druck. Auf jeden Fall istdies ein Einsparungs- und Kostensenkungsversuch der Kassen, der klarzu Lasten der Patienten geht.
Dieses Vorgehen lehnt die DGVP zusammen mit ihrenKompetenzpartnern mit Nachdruck ab. Die Gründe liegen dabei indem Schweregrad der Erkrankung und der nicht unerheblichenNachblutungsrisiken. Deswegen gehört zur Behandlung auch diekontinuierliche Beobachtung der Wundheilung über den erstenpostoperativen Tag hinaus.
Weiterhin ist gerade für ältere Patienten dieambulante Versorgung wegen meist längerer Anfahrtswege in dieBrustzentren eine Zumutung. Hinzu kommt, dass der Operateur fürdie Wundkontrollen zuständig ist und nicht der niedergelasseneFacharzt oder Hausarzt der jeweiligen Patientin.
Am ersten postoperativen Tag fehlen zudem noch alleBefunde der histopathologischen Aufarbeitung. In ca. 30% aller Fällewird ein Zweiteingriff notwendig – auch deswegen ist eine Entlassungfür alle Patientinnen am ersten postoperativen Tagunrealistisch.
Ganz wesentlich ist, dass die Patientinnen postoperativeine krankengymnastische Nachbehandlung mit entsprechender Anleitungerhalten müssen, um Komplikationen zu vermeiden oder zuminimieren. Über die operative Maßnahme hinaus erfordertdie leitliniengerechte Primärtherapie auch eine postoperativeStrahlentherapie, die der Patientin und deren Vertrauenspersonen inausführlichen und wiederholenden Gesprächen erklärtwerden müssen. Meist besteht auch die Notwendigkeit einerpsychoonkologischen Begleitung, die einer intensiven ärztlichenBetreuung bedarf und nicht am ersten postoperativen Tag abgeschlossenwerden kann.
Die langjährigen intensiven Entwicklungen einerleitlinienkonformen, multidisziplinären Behandlung darf nichtdurch die willkürlichen Einflüsse der Kostenträgeroder des MDK zerstört oder nachhaltig negativ beeinflusstwerden.
Weiter heißt es im Statement der DGVP: „Wir wehren uns im Interesse der Patientinnen undAngehörigen, aber auch der Mediziner und Mitarbeiter in denKompetenzzentren, gegen diese Einflussnahme. Die Ökonomisierungund der radikale Kostendruck führen nur zur Schädigung derVersorgung im Gesundheitswesen.“