Karlsruhe bestätigt das duale Gesundheitssystem
13.10.2009 15:36
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Zum Urteil desBundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform erklärt derVorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV),Reinhold Schulte:
„Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die privateKrankheitskostenvollversicherung als grundrechtlich abgesichertenTeil des dualen Gesundheitssystems.“ Das Gericht habe ausdrücklich dasNebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung unddamit das Existenzrecht der privaten Krankenversicherung betont. Dies sei eine klare verfassungsrechtliche Absage an eineBürgerversicherung.
Die private Krankenversicherung stelletrotz der Gesundheitsreform weiterhin eine wachsende Branche mitZukunft dar, so der Verband, der weiter politisch fürmehr Wahlfreiheit für alle Versicherten kämpfen will.