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Neuer Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege konstituiert sich

Am 28. Februar 2023 ist der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege zu seiner konstituierenden Sitzung im Bundesministerium für Gesundheit zusammengetreten. In der Sitzung wurde Prof. Michael Hallek, Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn Köln Düsseldorf (CIO), zum Vorsitzenden und Prof. Melanie Messer sowie Prof. Jonas Schreyögg zu den stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Anschließend fand ein erstes persönliches Treffen von Minister Lauterbach mit dem neuberufenen Gremium statt.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Als ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrates liegt mir dieses Gremium besonders am Herzen. Ich freue mich auf wichtige, neue Impulse aus der Wissenschaft für unsere Arbeit. Auch im Gesundheitswesen sind wir als Gesellschaft damit konfrontiert, dass Fachkräfte fehlen. Deshalb habe ich den Sachverständigenrat gebeten, sich im ersten Gutachten diesem Thema zu widmen. Wir müssen Wege finden, auch die geburtenstarken Jahrgänge gut zu versorgen, wenn sie älter und kränker werden.“

Fokus „Fachkräfte im Gesundheitswesen“

In dem Gedankenaustausch wurde insbesondere das Thema „Fachkräfte im Gesundheitswesen“ erörtert. Der Minister hatte die Ratsmitglieder bereits im Berufungsschreiben gebeten, dieses Thema in einem ersten Gutachten zu untersuchen. Analysiert werden sollen aktuelle Rahmenbedingungen und zukünftige Handlungsmöglichkeiten für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen, sowohl für die stationäre wie für die ambulante Versorgung. Dabei sollen die verschiedenen Gesundheitsberufe in den Blick genommen werden, vor allem im Bereich Pflege, Medizin und Psychotherapie und u. a. im Hinblick auf konkurrierende Bedarfe am Arbeitsmarkt und den demografischen Wandel untersucht werden. Der neue Vorsitzende, Prof. Michael Hallek: „Der Personalmangel in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in der ambulanten Versorgung wird immer problematischer. Deshalb ist es richtig, dass wir uns als Sachverständigenrat diesem Thema als Erstes stellen. Durch die Verkürzung der Gutachtenperiode haben wir nur ein Jahr Zeit Antworten auf diese komplexe Fragestellung zu finden. Das ist für den Sachverständigenrat aber mehr Verpflichtung als Belastung. So können wir notwendige Veränderungsprozesse noch in dieser Legislatur anstoßen.“

Hintergrund:

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zum 1. Februar 2023 einen neuen Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege berufen. In den Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege berufen wurden für die Amtszeit 1.2.2023 bis 31.1.2027:
* Prof. Nils Gutacker, PhD Professor für Health Economics an der University of York, UK

* Prof. Dr. med. Michael Hallek Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn Köln Düsseldorf (CIO)

* Prof. Dr. med. Stefanie Joos Lehrstuhlinhaberin für Allgemeinmedizin in Tübingen und ärztliche Direktorin des Instituts für Allgemeinmedizin und interprofessionelle Versorgung des Universitätsklinikums Tübingen

* Prof. Dr. PH Melanie Messer Professorin für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Klinische Pflege über die Lebensspanne an der Universität Trier

* Prof. Dr. med. Jochen Schmitt, MPH Professor für Sozialmedizin und Versorgungsforschung an der Technischen Universität Dresden und Direktor des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (ZEGV) der Dresdner Hochschulmedizin

* Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an der Universität Hamburg

* Prof. Dr. rer. oec. Leonie Sundmacher Leiterin des Fachgebiets Gesundheitsökonomie an der Technischen Universität München

Aufgabe des Sachverständigenrats ist es, Analysen der Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorzunehmen und daraus Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten abzuleiten sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.