Abstracts nach Schlüsselbegriff: Regelleistungsvolumina
Seit 2009 müssen die im Versorgungswettbewerb zueinander stehenden Krankenkassen auf der Grundlage sehr enger zentralistischer Vorgaben gemeinsame und einheitliche Kollektivverträge zur Vergütung ärztlicher Leistungen schließen. Ein Ausweg, um dennoch Innovation in die Versorgung zu tragen, ist der Abschluss von kassenindividuellen Selektivverträgen. Gleichzeitig besteht seit 2009 die Pflicht für alle Krankenkassen, ihren Versicherten eine besonders qualifizierte hausarztzentrierte Versorgung auf freiwilliger Basis anzubieten. Um eine Doppelfinanzierung von Leistungen zu verhindern, erfordern diese Selektivverträge eine Bereinigung der gemeinsam und einheitlich festgelegten Kollektivvergütung. Der Beitrag zeigt auf, welche Verfahren hier zweckmäßig sind, um ein faires Nebeneinander von Kollektivsystem und Selektivverträgen mit dem Ziel der Innovationsfähigkeit für die Versorgungsstrukturen zu erreichen.