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Arzneimittelsteuerung am Beispiel der intravitrealen operativen Medikamenteneingabe in Baden-Württemberg

Die intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) ist seit 2005 eine Standardleistung von chirurgisch tätigen Augenärzten (Ophthalmochirurgen). Die Zulassung von „Macugen“ erfolgte durch die europäische Zulassungsbehörde EMA am 31. Januar 20061. Am 22. Februar 2007 folgte die Zulassung von Ranibizumab („Lucentis“)2. Die Firma Genentech konnte mit den Zulassungsstudien MARINA und ANCHOR für „Lucentis“ nachweisen, dass eine monatliche Verabreichung von 0,5mg Ranibizumab bei rund 95% der Patienten zu einer Visusstabilisierung führt und bei rund 34% der Patienten eine klinisch signifikante Visusverbesserung erreichbar ist3,4. Dieser medizinische Durchbruch bei der Behandlung der feuchten AMD veranlasste ab dem Jahr 2005 eine Vielzahl der Augenärzte u.a. in Baden-Württemberg, die Behandlung der feuchten AMD mit Bevacizumab anzubieten, um all jenen Patienten zu helfen, die ansonsten zumindest bis zur EMA-Zulassung und der Verfügbarkeit von „Lucentis“ in Deutschland irreversible Visusverluste erlitten hätten. Bevacizumab und Ranibizumab besitzen einen identischen Wirkmechanismus5. Somit stand auch ein signifikanter Anteil der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit feuchter AMD zum Zeitpunkt der Markteinführung von „Lucentis“ im Februar 2007 bereits unter Bevacizumab-Therapie.

13.06.2015