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Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) führt pro Jahr gut eine Million medizinische und rund 150.000 berufliche Rehabilitationsleistungen durch. In der medizinischen Rehabilitation gibt es stationäre und ambulante Leistungen in allen relevanten Indikationen sowie Rehabilitationsleistungen für Kinder- und Jugendliche (vgl. Abbildung 1). Aus der Vielzahl der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) werden die Weiterbildungsleistungen und Umschulungen qualitätsgesichert, da diese während eines längeren Zeitraumes in Anspruch genommen werden und einen Großteil der Kosten verursachen. Ziel der Rehabilitation der Rentenversicherung ist nach §9 SGB VI die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der beruflichen Integration der Versicherten und damit die Vermeidung oder Beseitigung einer krankheits- oder behinderungsbedingten Erwerbsminderung.