Abstracts by keywords: supplier-induced demand
Die Entwicklung neuer Operationsverfahren, medizin- und narkosetechnische Fortschritte sowie der Aufbau integrativer Versorgungsstrukturen ermöglichen es, operative Eingriffe in zunehmendem Maße ambulant durchzuführen. Gegenüber stationären Eingriffen bieten ambulante Operationen zahlreiche Vorteile: Einsparungen in Personal- und Krankenhauskosten, eine patientengerechtere Behandlung (z.B. durch eine geringere psychische Belastung insbesondere bei Kindern und älteren Patienten), die Möglichkeit einer flexibleren Zeitplanung sowie ein geringeres Risiko nosokomialer Infektionen (Castoro et al. 2007; Lemos et al. 2009; Shnaider & Chung 2006; Standl & Lussi 2012). Der zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossene Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V „Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus“ (AOP-Vertrag) ermöglicht Versicherten eine ambulante Durchführung ausgewählter Operationen. Trotz dieser kollektivvertraglichen Option liegt der Anteil ambulanter Operationen in Deutschland mit ca. 37% deutlich hinter Ländern wie z.B. den USA, Kanada oder Skandinavien, in denen bereits rund 50-90% aller operativen Eingriffe ambulant durchgeführt werden (Toftgaard 2003). Ursachen für den geringen Anteil ambulanter Operationen könnte die von den niedergelassenen Leistungserbringern (klinisch ausgebildete Fachärzte) als zu gering empfundene Vergütung oder fehlende Abrechnungsmöglichkeiten für diese Operationen der Regelversorgung sein.