Abstracts by keywords: Uniform assessment scale
Am 28.01.2020 hat die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) dem Bundesminister für Gesundheit ihre „Empfehlungen für ein modernes Vergütungssystem“ übergeben (KOMV 2019).1 Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode hatte ihr aufgetragen, „bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen“ Vorschläge für „ein modernes Vergütungssystem“ zu erarbeiten, „das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet“ (Koalitionsvertrag 2018, 4589-4594). Die Passage im Koalitionsvertrag zur Einsetzung der Wissenschaftlichen Kommission wurde durch einen bemerkenswerten Ausblick abgerundet: „Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden“ (Koalitionsvertrag 2018, 4593f.). Diese putzige, weil ja irgendwie selbstverständliche Aussage war Ausdruck der Zerrissenheit der Koalition: Während Karl Lauterbach, der Chef-Verhandler der SPD für den gesundheitspolitischen Teil des Koalitionsvertrags, in der Zusammenführung der beiden Vergütungssysteme für ärztliche Leistungen einen Baustein eines einheitlichen Krankenversicherungssystem sah, dürften CDU/CSU mit diesem Satz die Absichtserklärung „für die Schublade“ verbunden haben (Jacobs 2020, 14).