Höchstrichterliche Rechtsprechung zu strukturierten Behandlungsprogrammen nach § 137g SGB V
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinen Urteilen vom 21. Juni 2011 (Az.: B 1 KR 14/10 R und B 1 KR 21/10 R) erstmals über die vom Bundesversicherungsamt (BVA) zu erteilende Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen entschieden. Eine Legaldefinition des Begriffs „strukturiertes Behandlungsprogramm“ existiert ebenso wenig wie eine solche des häufig und auch vom BSG inhaltsgleich verwendeten Begriffs „Disease-Management-Programm“, abgekürzt DMP.
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Erstveröffentlichungsdatum: 24.02.2012
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