Abstracts nach Schlüsselbegriff: DMP
Patienten sind es in Gesundheitsbelangen alles andere als gewohnt, Verantwortung für sich und ihre Gesundheit zu übernehmen. Bereits das SGB V unterstreicht, dass sie zwar Mitverantwortung und Mitwirkungspflicht haben. Die Hauptverantwortung weist es jedoch der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Auch die herkömmliche Denkwelt in der Medizin führte in der Vergangenheit häufig dazu, dass Patienten als Objekte der Medizin ohne eigene Verantwortung gesehen wurden (Schmid et al., Seite 14). Konkret angeführt wird in diesem Zusammenhang die Ausrichtung der Versorgung auf akute, episodale und eindimensionale Krankheiten, nicht zuletzt bedingt durch immer weitergehende Spezialisierungen (Müller-Mundt und Schaeffer, Seite 143).
05.10.2012
Die Disease-Management-Programme (DMP) zielen auf die flächendeckende Verbesserung der medizinischen Versorgung chronisch kranker Patienten. Das Ziel des Behandlungsprogramms ist es, über den gesamten Verlauf einer chronischen Krankheit und über die Grenzen der einzelnen Leistungserbringer hinweg die Behandlung der Patienten zu koordinieren sowie die Gesundheit der Patienten auf der Grundlage medizinischer Evidenz zu optimieren. Einerseits geht es darum die „Varianz“ der Behandlung durch den Behandler zu minimieren (Glaeske 2011) und Behandlungsgrundsätze für die Behandlung durch die Ärzteschaft basierend auf der medizinischen Evidenz zu ermöglichen. Andererseits soll auch der Patient aktiv in den Behandlungsprozess eingebunden werden. In der Arzt-Patient Interaktion sollen Behandlungsziele in Bezug auf die Veränderung des Lebensstils oder auch das Erreichen medizinischer Werte festgelegt werden. Die Behandlungsschritte und der gesundheitliche Zustand werden in einem Dokumentationsbogen durch den behandelnden Arzt festgehalten. Im Rahmen der gesetzlichen Evaluation der DMP werden zudem für eine Stichprobe der Patienten Leistungsausgaben und Befragungsdaten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben. Diese Daten werden – in pseudonymisierter Form – auf Individualebene verknüpft und ausgewertet.
24.02.2012
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinen Urteilen vom 21. Juni 2011 (Az.: B 1 KR 14/10 R und B 1 KR 21/10 R) erstmals über die vom Bundesversicherungsamt (BVA) zu erteilende Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen entschieden. Eine Legaldefinition des Begriffs „strukturiertes Behandlungsprogramm“ existiert ebenso wenig wie eine solche des häufig und auch vom BSG inhaltsgleich verwendeten Begriffs „Disease-Management-Programm“, abgekürzt DMP.