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Kür statt Pflicht bei Hausarztverträgen

Ein neues Vertragsmodell „zur Förderung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung der TK-Patienten mit Biologika“ hat die Techniker Krankenkasse mit dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen e.V. (BDRh) geschlossen. Im Fokus haben die Vertragspartner gleich mehrere Ziele, die – so Tim Steimle im MVF-Interview – „auf einer Ebene gleichberechtigt verfolgt werden“. Ärzte und die TK treten in diesem Vertrag als Partner auf.

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Erstveröffentlichungsdatum: 13.02.2014

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>> Sehr geehrter Herr Steimle, Herr Prof. Dr. Eberhard Wille, der früher IV-Verträge größtenteils als „Beutegemeinschaften“ bezeichnete, machte in einem Vortrag „Integrierte Versorgung aus Sicht des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ Ende letzten Jahres Vorschläge zur darlehensbasierten Förderung innovativer Versorgungskonzepte und forderte zudem einen eindeutigen Planungszeitraum für die Refinanzierung derartiger Projekte, zudem sollten finanziell relevante Entscheidungen stärker von der ex ante-Beurteilung auf die spätere ex post-Evaluation verlagert werden. Was halten Sie von diesem Ansatz?

Die Überlegungen von Professor Wille sind in jedem Fall interessant. Doch inzwischen hat sich auch die Politik dieses Themas angenommen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, einen sogenannten Innovationsfonds zu schaffen, um – wie es heißt – innovative sektorübergreifende Versorgungsformen sowie die Versorgungsforschung
zu fördern. 300 Millionen Euro sollen die Kassen dafür insgesamt zur Verfügung stellen. Davon werden 150 Millionen Euro über zusätzliche Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds finanziert. Wenn es tatsächlich so kommt, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, würde sozusagen der Fonds die Rolle einer Bank übernehmen – nur, dass die zusätzlichen Mittel nicht wie beim Darlehn zurückgezahlt werden müssten. Die Vergabe soll dann durch ein jährliches Ausschreibeverfahren erfolgen, das der Gemeinsame Bundesausschuss durchführt. Für die geförderten Projekte ist auch eine Evaluation nach vier Jahren vorgesehen. Bei dem Ansatz von Professor Wille,
Entscheidungen von der ex ante-Beurteilung ...

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