>> Viele kleine ländliche Krankenhäuser der Grundversorgung sind – so schreiben die Studienautoren in ihrer Zusammenfassung – akut in ihrem Fortbestand bedroht. Neben wirtschaftlichen Defiziten sei es häufig ein eklatanter Personalmangel, der einen weiteren Betrieb ohne substanzielle Anpassungen verhindere. Zugleich würden diese Krankenhäuser eine wichtige Funktion in der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung vor Ort erfüllen. Ebenso existieren verschiedene Zielbilder für die zukunftsfähige Weiterentwicklung kleiner ländlicher Krankenhaus-standorte, die es erlaubten, diese Funktion auch weiter zu erfüllen – beispielsweise sogenannte ambulante Kliniken oder Überwachungskliniken.
Doch würde die konsequente Umsetzung derartiger Zielbilder heute jedoch oft an unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen scheitern. Der von Münch vorgelegte Leitfaden hat darum sieben Problemfelder identifiziert, die Hürden für die Weiterentwicklung kleiner Krankenhausstandorte darstellen:
1. Unpassende Vergütung von Leistungen neuer Versorgungsformen,
2. unklarer Status neuer Versorgungsformen in der Krankenhaus- und Sozialgesetzgebung,
3. fehlender Status weiterentwickelter Krankenhausstandorte im Krankenhausplan,
4. Gefahr der Rückzahlung erhaltener Fördermittel bei Weiterentwicklung eines Krankenhauses,
5. mangelnde Instrumente zur bedarfsgerechten Gestaltung von Versorgungstrukturen,
6. unklare Rolle der Kommunen und
7. mangelnde Rechtssicherheit für Behandelnde und Pflegende.
Das Gute daran, sieht die Stiftung in dem Fakt begründet, dass sich die dazu notwendigen Reformen weitgehend ohne zusätzliche Kosten umsetzen ließen. Aber, so mahnt die Autorengruppe: „Sie müssen umgehend auf den Weg gebracht werden.“ Denn in vielen ländlichen Regionen schließe sich das Zeitfenster, das genutzt werden könne, um Versorgung noch aktiv gestalten und Krankenhausstandorte weiterentwickeln zu können, statt unkontrolliert und ohne geeigneten Ersatz den Betrieb einzustellen. <<
von: MVF-Chefredakteur Peter Stegmaier