Abstracts nach Schlüsselbegriff: Pharmaindustrie
Die Einführung von Einzelverträgen im Arzneimittelbereich hat den Gesetzlichen Krankenkassen eine strukturelle Weiterentwicklung ermöglicht, damit die erheblichen Einsparpotenziale insbesondere im Generikamarkt gehoben werden konnten. Bereits seit 2003 besteht für die Krankenkassen die Möglichkeit, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern abzuschließen. Mit den gesetzlichen Änderungen des GKV-WSG konnten diese Verträge seit 2007 wirksam werden, da die Apotheker seitdem zusätzlich verpflichtet sind, rabattierte Produkte abzugeben, sofern der verordnende Arzt eine Substitution nicht ausgeschlossen hat.
24.01.2013
Seit der Aktivierung der Option von Arzneimittelrabattverträgen durch den Gesetzgeber im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (April 2007) haben sich entsprechende Rabattverträge im generikafähigen Marktsegment zum Erfolgsmodell entwickelt. Die dagegen von interessierter Seite, insbesondere pharmazeutischen Unternehmen, immer wieder vorgebrachten Einwände namentlich im Hinblick auf Patientencompliance oder angebliche Marktanteilsverluste des pharmazeutischen Mittelstandes halten weder demoskopischer noch empirischer Überprüfung stand. Rabattverträge bilden ein effizientes und zukunftsweisendes Wettbewerbsinstrument zwischen gesetzlichen Krankenkassen und pharmazeutischer Industrie.