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Abstracts nach Schlüsselbegriff: Rabattvertrag

Versorgungsmanagement der Krankenversicherung: Auf dem Weg zum lernenden System

Das deutsche Gesundheitswesen ist ein leistungsstarkes und lernfähiges System, in dem Rabatt- und Direktverträge derzeit zu den wichtigsten Wettbewerbsoptionen einer Krankenkasse gehören, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu verbessern und mit Hilfe wissenschaftlicher Begleitstudien Transparenz zu schaffen. Denn über Versorgungsmanagement als sinnvolles Konzept kann letztendlich nur im Wettbewerb und nicht über staatliche Vorgaben und Regulation entschieden werden.

23.09.2012
Die Eignung des Rabattvertrages als Steuerungsinstrument für den originalen Arzneimittelmarkt

Mit Extavia erfolgte 2009 die Einführung einer weiteren Marke des langjährig bekannten und in der Indikation Multiple Sklerose erfolgreich eingesetzten Wirkstoffes Interferon ß-1b. Der Hersteller fokussierte mit signifikanten Preisdifferenzen zu Mitbewerberprodukten und vertraglichen Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen viel versprechende Market-Access-Instrumente. Anhand des Interferon-ß-1b-Segmentes des MS-Arzneimittelmarktes der AOK Baden-Württemberg werden die Auswirkungen des Rabattvertrages beschrieben. Zu diesem Zweck wurden abgerechnete Muster-16-Verordnungen im Zeitraum vom 1.12.2007 bis zum 30.11.2009 analysiert.

10.06.2010
Herausforderung für Versorgungsforschung: Direktverträge in der GKV

Direktverträge haben als Rabattverträge bei Arzneimitteln ihren Anfang genommen. Inzwischen zeichnet sich jedoch ab, dass sie über die Haus- und Facharztverträge immer weitere Bereiche des Versorgungsgeschehens erfassen. Profitieren sollen von diesen Verträgen alle: Kassen haben besseren Einfluss auf die Leistung, Leistungserbringer erhalten eine bessere Vergütung und Patienten eine bessere Versorgung. Mehr kosten soll es aber auch nicht. Ob dies gelingt, kann nur mit Mitteln der Versorgungsforschung gezeigt werden. Zudem ist zu beachten, dass durch Direktverträge keine Schlechterstellung im Vergleich zur Regelversorgung stattfinden darf. Diese in der bisherigen Diskussion wenig beachtete Vorgabe ist eine Steilvorlage für die Versorgungsforschung.

01.06.2009