Abstracts nach Schlüsselbegriff: hausarztzentrierte Versorgung
Am 1. Juli 2008 haben die AOK Baden-Württemberg, die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG (HÄVG) und der MEDIVerbund den bundesweit ersten hausarztzentrierten Versorgungsvertrag (HZV) nach § 73b SGB V geschlossen. In diesem Vertrag wurden zur besseren Versorgungssteuerung der Patienten versorgungsrelevante Qualitätsziele mit einem Prozessmanagement verknüpft. Um die erfolgreiche Umsetzung des Vertrags zu ermöglichen, mussten umfassende IT-gestützte Lösungen geschaffen werden. Hierbei spielten u.a. der „ICW-Kern“ als Softwaremodul ohne eigene Benutzeroberfläche zur Integration in die Praxisverwaltungssysteme (PVS) als auch eine Telematik-Infrastruktur zur Online-Anbindung der Ärzte eine wesentliche Rolle. In den letzten zwei Jahren wurden umfangreiche Praxiserfahrungen gesammelt.
23.09.2012
17.08.2010
Seit 2009 müssen die im Versorgungswettbewerb zueinander stehenden Krankenkassen auf der Grundlage sehr enger zentralistischer Vorgaben gemeinsame und einheitliche Kollektivverträge zur Vergütung ärztlicher Leistungen schließen. Ein Ausweg, um dennoch Innovation in die Versorgung zu tragen, ist der Abschluss von kassenindividuellen Selektivverträgen. Gleichzeitig besteht seit 2009 die Pflicht für alle Krankenkassen, ihren Versicherten eine besonders qualifizierte hausarztzentrierte Versorgung auf freiwilliger Basis anzubieten. Um eine Doppelfinanzierung von Leistungen zu verhindern, erfordern diese Selektivverträge eine Bereinigung der gemeinsam und einheitlich festgelegten Kollektivvergütung. Der Beitrag zeigt auf, welche Verfahren hier zweckmäßig sind, um ein faires Nebeneinander von Kollektivsystem und Selektivverträgen mit dem Ziel der Innovationsfähigkeit für die Versorgungsstrukturen zu erreichen.