Abstracts nach Schlüsselbegriff: Integrierte Versorgung
Die Herzinsuffizienz stellt eine der medizinisch und gesundheitsökonomisch bedeutsamsten Erkrankungen in Deutschland dar (Neumann et al. 2009; Gensichen et al. 2004; Zugck et al. 2010; Willich et al. 2013; Buhr et al. 2007). Die Prävalenz der Herzinsuffizienz ist stark altersabhängig, so dass davon auszugehen ist, dass die Kosten für Diagnostik und Therapie der Herzinsuffizienz angesichts der alternden deutschen Bevölkerung in den nächsten Jahren ansteigen werden. Ein Großteil der Behandlungskosten der Herzinsuffizienz entstehen im stationären Bereich (Zugck et al. 2010). Vor diesem Hintergrund haben effektive integrierte Versorgungsprogramme das Potenzial, die Versorgung von Herzinsuffizienz-Patienten zu verbessern und gleichzeitig Dekompensationen, die besonders häufig im stationären Setting behandelt werden, zu verhindern. Effektive neue Versorgungsprogramme ermöglichen es, die Behandlungsabläufe besonders im ambulanten Bereich zu optimieren und die Patienten aktiv in das Behandlungskonzept einzubinden (Buhr et al. 2007).
29.11.2016
Seit der Gesundheitsreform 2000 sind die Krankenkassen berechtigt, Selektivverträge mit Leistungserbringern abzuschließen. Hierbei handelt es sich um hausarztzentrierte Versorgungsverträge nach § 73b SGB V, Verträge zur besonderen ambulanten Versorgung nach§ 73c SGB V sowie um integrierte Versorgungsverträge nach § 140a SGB V. Der Gesetzgeber hat sich ausweislich der Begründung zur Gesundheitsreform 2000 und dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbs-stärkungsgesetz - GKV-WSG) durch diese Neuregelungen eine Intensivierung des Wettbewerbs unter den Krankenkassen und eine Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung versprochen1. Die Krankenkassen haben im Rahmen dieser Selektivverträge vielfältige Möglichkeiten, von den kollektivvertraglichen Regelungen abzuweichen2. Insbesondere sind die Krankenkassen berechtigt, in den Selektivverträgen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zum Versorgungsgegenstand zu machen.
24.01.2013
Der Koalitionsvertrag 2013 erwähnt im Abschnitt „Gesundheit und Pflege“ (abgesehen vom neuen Innovationsfonds) nicht ein einziges Mal die Worte Innovation und Fortschritt, aber dafür wird diesem Aspekt im wirtschaftspolitischen Teil des Vertrages sehr breit Rechnung getragen. Kernpunkt ist dabei das Ziel, mindestens 3 % des Bruttoinlandproduktes zukünftig in Forschung und Entwicklung zu investieren. Um dies zu erreichen, wird im Vertrag sehr prominent auch das Gesundheitswesen erwähnt, für das die Bundesregierung beispielsweise plant, innovative Produkte und Prozesse im Bereich der individualisierte Medizin sowie in der Geschlechter- und Altersmedizin zu fördern. Allerdings stellt sich die Frage, welche Effekte solche Forschungsinitiativen auf die tatsächliche Versorgung im Gesundheitssystem haben, ob also die Translation in den Versorgungskontext gelingt und angemessene Verfahren und Beurteilungsmethoden zur Verfügung stehen, um darüber zu entscheiden, welche Innovationen tatsächlich einen medizinischen oder gesellschaftlichen Fortschritt darstellen und daher überhaupt den Weg in die allgemeine Versorgungspraxis finden sollten. Dies ist Gegenstand der Versorgungsforschung, bei der es aus gesundheitsökonomischer Sicht immer um die Abwägung zwischen dem festgestellten Nutzen einer Maßnahme und dem zu ihrem Einsatz erforderlichen Ressourceneinsatz geht. Die Nutzung dieser Erkenntnisse ist je nach Leistungssektor im Gesundheitswesen höchst unterschiedlich, was auf Nachholbedarf hindeutet, der im vorliegenden Beitrag thematisiert werden soll. Ausgangspunkt soll zunächst eine kurze Abgrenzung von Innovation und Fortschritt sein, um dann zu diskutieren, welchen Beitrag Kosten- und Nutzenanalysen bei dieser Unterscheidung leisten können.
24.01.2013
Die Neuausrichtung der Versorgungsstrukturen zur Optimierung der Gesundheitsversorgung über die verschiedenen Leistungssektoren hinweg gehört zu den bedeutendsten gesundheitspolitischen Herausforderungen seit nunmehrmehreren Jahrzehnten. Auch wenn sich die medizinische Versorgung in Deutschland noch immer durch eine gute Erreichbarkeit sowie ein hohes Qualitätsniveau auszeichnet, bedrohen die vielfach diskutierten Versorgungsherausforderungen- Stichworte sind u.a. demografische Entwicklung, Multimorbidität, Ärztemangel und Kostenexplosion - zunehmend die Sicherstellung dieses Versorgungsniveaus. Unterder Annahme, dass der Versorgungsbedarf qualitativ und logistisch über traditionelle Organisationsformen nicht mehr ausreichend bedient werden kann, müssen die Strukturen insgesamt auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls neu konzeptioniert werden. Besonders in den letzten zehn Jahren implementierte der Gesetzgeber verstärkt eine Vielzahl an Gesetzen und Reformen zur Stärkung der intersektoralen Kooperation. Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz im Jahr 2000 wurde erstmalig die Integrierte Versorgung in die deutsche Gesetzgebung aufgenommen und mit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 neuformuliert. Dies bildete die Grundlage für selektive Vertragsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern und war maßgeblich für den Bedeutungsgewinn sektorenübergreifender Versorgungsformen. Die jüngste Gesundheitsreformim Zuge des Versorgungsstrukturgesetzes (VstG), das zum Januar 2012 in Kraft getreten ist, schafft zwar erneut keinen Durchbruch für sektorenübergreifende Versorgungsmodelle, sie setzt jedoch punktuelle Voraussetzungen für eine bessereVerzahnung der Leistungssektoren. Mit der Änderung des § 87 b SGB V erfährt insbesondere die Bedeutung von Arztnetzen eine neue Dynamik. Ärzte werden durch die Möglichkeit gesonderter Vergütungsregelungen und Honorarvolumina für vernetzte Praxen wesentlich stärker motiviert, sich an kooperativen Modellen zu beteiligen.
24.01.2013
Auch im deutschen Gesundheitswesen werden im ambulanten und stationären Sektor immer wieder die unflexiblen und nahezu leistungsfeindlichen Vergütungssysteme moniert. Insbesondere durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2007 und Aktivitäten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lässt sich nun aber auch in Deutschland eine steigende Dynamik in Richtung P4P beobachten. In diesem Zusammenhang nehmen die Regelungen über Selektivverträge eine besondere Stellung ein. Dabei ist es eigentlich nur konsequent, jene, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen, und/oder jene, die sich erheblich verbessert haben, zu honorieren. Erfahrungen zu Konzepten liegen schwerpunktmäßig aus den USA und Großbritannien vor. Der erste hier exemplarisch vorgestellte Ansatz wurde von der Integrated Health Association (IHA), einem Zusammenschluss aus unterschiedlichsten Akteuren des Gesundheitswesens, in Kalifornien entwickelt. Als ein weiterer innovativer Ansatz in der europäischen Diskussion wird die Neuordnung der hausärztlichen Vergütung in Großbritannien herangezogen. Die Situation ist allerdings grundsätzlich eine andere als in den amerikanischen Modellen, da es hier um die leistungsorientierte Verteilung zusätzlicher Gelder geht. Obwohl es noch keine validen Evaluationsergebnisse gibt, fand der Sachverständigenrat (SVR) in 21 von 28 Studien positive Ergebnisse. Entsprechend ist P4P in der internationalen Diskussion eine der bedeutendsten Entwicklung der vergangenen Jahre.