Abstracts nach Schlüsselbegriff: GKV
Diabetes mellitus ist mit rund sechs Millionen diagnostizierten Patienten eine der am häufigsten auftretenden chronischen Erkrankungen in Deutschland. Zudem nimmt die Anzahl der Diabetiker zu - und das unabhängig von der Bevölkerungsalterung (RKI 2011). Darüber hinaus zählt der Diabetes zu den kostenintensivsten Krankheitsbildern. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verursacht ein Diabetiker etwa doppelt so hohe direkte Behandlungskosten wie ein nicht-diabetischer Versicherter (Köster et al. 2006). Knapp 30 Prozent aller Diabetiker werden mit Insulin behandelt (Hauner 2007); das sind alle Typ-1-Diabetiker sowie jene Typ-2-Diabetiker, bei denen die körpereigene Insulinproduktion trotz Veränderung des Lebensstils sowie der Behandlung mit oralen Antidiabetika nicht mehr ausreicht. Bei den Insulinen können Mischinsuline, kurzwirksame, sog. Bolusinsuline und langwirksame, sog. Basalinsuline unterschieden werden. Zu Letzteren zählen NPH-Insulin (Neutrales Protamin Hagedorn), Insulin glargin und Insulindetemir. Auf die Basalinsuline entfallen rund 30 Prozent der gesamten ambulant verordneten Insulin-Tagesdosen sowie 34 Prozent der GKV-Ausgaben für Insuline (Mengel 2010; INSIGHT Health 2011). Ziel der hier vorgestellten Studie ist ein Kostenvergleich dreier Behandlungsstrategien, die sich hinsichtlich des verwendeten Basalinsulins unterscheiden. Dabei werden ausschließlich Diabetiker einbezogen, die im Jahr 2010 mindestens zwei Verordnungen von entweder Insulin glargin oder Insulindetemir oder NPH-Insulin zu Lasten der GKV erhalten haben. Berücksichtigt werden dabei zusätzlich die ambulanten, über Apothekenrechenzentren abgerechneten diabetesassoziierten Verordnungen der Bolusinsuline, Antidiabetika, Blutzuckerteststreifen, Nadeln und Lanzetten. Die Verordnungen werden jeweils zu Apothekenverkaufspreisen (Lauer-Taxe) abzüglich der gesetzlichen Herstellerabschläge nach § 130a Absatz 1, 1a, 3b SGB V bewertet.
02.10.2012
Seit dem Jahr 2003 können Krankenkassen individuelle Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern schließen. Aufgrund einer veränderten Rechtslage müssen seit Anfang 2009 Arzneimittelrabattverträge in Form von Wirkstoffverträgen europaweit ausgeschrieben werden, sofern der dadurch abgedeckte Umsatz 193.000 Euro übersteigt. Der Wechsel von frei ausgehandelten so genannten Portfolioverträgen hin zu Ausschreibungen hat in der Versorgungsrealität zu verschiedenen Problemen geführt. Der vorliegende Artikel beleuchtet das Thema aus verschiedenen Perspektiven und gibt Hinweise darauf, wie es unter Einbezug aller Beteiligten gelingen kann, Rabattverträge reibungsarm in die (Regel‑)Versorgungslandschaft zu integrieren.
17.10.2010
Das Instrument der Arzneimittel-Rabattverträge wurde in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) implementiert, um die Arzneimittelausgaben im ambulanten Bereich einzudämmen. Mit dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde der Weg entscheidend dafür geebnet, dass Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern Rabattverträge wirksamer als bis dahin abschließen können. Apotheker müssen seitdem bevorzugt rabattierte Medikamente abgeben. Im Idealfall können sowohl Hersteller als auch Krankenkassen von solchen Rabattvereinbarungen profitieren.
01.06.2010
Hinter der Einführung einzelvertraglicher Elemente wie z.B. den Arzneimittelrabattverträgen in das GKV-System steht nicht zuletzt die Idee, hierüber einen Qualitäts- und Leistungswettbewerb zwischen den Kassen zu initiieren. Notwendige Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit dieses Wettbewerbs ist Leistungsdifferenzierung und die Wahrnehmung dieser Unterschiede durch den Verbraucher. Nur dann können die Versicherten durch ihre Kassenwahlentscheidungen ein nachfrageseitiges Korrektiv für das Wettbewerbsergebnis darstellen. Die Antworten einer aktuellen Bevölkerungsbefragung durch das Institut für Demoskopie Allensbach zeigen, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben und mithin die Erwartungen mit Blick auf die Qualität der Leistungsangebote und die Versorgungsqualität kaum gerechtfertigt sind. Die Aussichten, vorhandene Informationsdefizite auf der Verbraucherseite durch gezielte Kommunikationsstrategien zu beseitigen, sind dabei für die verschiedenen Versorgungsbereiche differenziert zu beurteilen.