Abstracts nach Schlüsselbegriff: IQWiG
Mit der Gründung des IQWiG vor 5 Jahren verfolgte der Gesetzgeber den Zweck, Rationierungen im Gesundheitswesen weiter aufschieben zu können, indem die Mittelverwendung rationaler erfolgt. Um hierfür eine insbesondere von der Industrie unabhängige Entscheidungsgrundlage zu haben, soll das IQWiG Therapien fachlich unabhängig bewerten. Indessen steht die Arzneimittelbewertung des Instituts selbst in der öffentlichen Kritik, sie erfolge tendenziös. Eine nicht medizinische, sondern juristische Bewertung der Arzneimittel-Bewertungspraxis des IQWiG zeigt dabei in der Tat Diskrepanzen zwischen den gesetzlichen Anforderungen und der Bewertungspraxis auf, was insbesondere die Definition des Auftrags und die Methodenwahl betrifft.
01.08.2009
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) die zusätzliche Aufgabe übertragen bekommen, auch die ökonomische Bewertung von Arzneimitteln in Form von Kosten-Nutzen-Bewertungen durchzuführen. In ihrem letzten Beitrag für diese Zeitschrift (MVF 1/2009: 32-37) haben der Leiter des IQWiG, Prof. Dr. med. Peter Sawicki, sowie zwei seiner Mitarbeiter die vom IQWiG neu entwickelte Methodik sowie deren Motivation kurz vorgestellt. Vor dem Hintergrund der langjährigen Forschung in der Gesundheitsökonomie fällt das Fazit enttäuschend aus. So wurden weder die international angewendeten Standards der wissenschaftlichen Forschung berücksichtigt, noch langjährige Erfahrungen anderer vergleichbarer Bewertungsagenturen wie des National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) in die konkrete Ausgestaltung der Kosten-Nutzen-Bewertung einbezogen. Somit bleibt die Hoffnung, dass bei Vorlage und Diskussion der vor kurzem vergebenen Pilotstudien auch der Einfluss der gesundheitsökonomischen Fachkreise wieder ansteigen wird, um den deutschen Sonderweg in der Kosten-Nutzen-Bewertung wieder mehr in Richtung der in der Gesundheitsökonomie akzeptierten Standards zu rücken.
01.04.2009
Mit der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) wurden die Aufgaben des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erweitert: Bislang konnte es Arzneimittel nur in Hinblick auf ihren medizinischen Nutzen bewerten. Künftig soll das Institut auch die Kosten der Medikamente in ein Verhältnis zu dem zuvor ermittelten Nutzen setzen. Laut Gesetz sollen diese Kosten-Nutzen-Bewertungen zum einen dazu dienen, Höchstbeträge für bestimmte Medikamente festzulegen. Zum anderen können sie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dabei unterstützen, die Wirtschaftlichkeit medizinischer Verfahren zu beurteilen. Das vorgeschlagene Konzept favorisiert als Methode die „Analyse der Effizienzgrenze“. Als zweites Element ist eine „Budget-Impact-Analyse“ vorgesehen, um abzuschätzen wie sich Entscheidungen auf die Ausgaben im Gesundheitswesen auswirken.