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Abstracts nach Schlüsselbegriff: Diabetes mellitus

Surrogate und Endpunkte bei Diabetes mellitus

Wenn man über Surrogate und Endpunkte diskutiert, dann kommt man schnell zur Frage, welche Behandlungsergebnisse und -merkmale für den Patienten eigentlich relevant sind. In den Rechtsgrundlagen der Frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V ist hierzu der treffliche Ausdruck „patientenrelevante(r) Endpunkt“ verankert.1 Während an anderen Stellen explizit von einem „therapierelevanten höheren Nutzen“ oder „therapierelevanten Nebenwirkungen“ gesprochen wird (vgl. bspw. § 35 Abs. 1b SGB V), wird hier eindeutig auf den Patienten abgestellt. In den zugehörigen Dossiervorgaben zu § 35a SGB V werden in Modul 3.3.6 Patientenpräferenzen als zu berücksichtigende Datenquelle genannt.2 Somit hat die Bedeutung von patientenrelevanten Endpunkten und Patientenpräferenzen mit dem AMNOG (Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes) zwar zugenommen, welche Rolle sie im Konkreten spielt, ist noch zu klären. Nichtsdestotrotz hat das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit) prä-AMNOG den Auftrag für zwei Pilotstudien zur Präferenzmessung (Conjoint Analyse, Analytical Hierarchy Process) erteilt, von denen eine bereits publiziert ist. Ebenso stellt das IQWiG in seinem aktuellen Methodenpapier auf Patientenpräferenzen ab (vgl. IQWIG (2013); IQWIG (2010b); IQWIG (2011)).

24.01.2013
Behandlungskosten bei Diabetes mellitus: Vergleich von drei basalinsulinbasierten Therapieansätzen

Diabetes mellitus ist mit rund sechs Millionen diagnostizierten Patienten eine der am häufigsten auftretenden chronischen Erkrankungen in Deutschland. Zudem nimmt die Anzahl der Diabetiker zu - und das unabhängig von der Bevölkerungsalterung (RKI 2011). Darüber hinaus zählt der Diabetes zu den kostenintensivsten Krankheitsbildern. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verursacht ein Diabetiker etwa doppelt so hohe direkte Behandlungskosten wie ein nicht-diabetischer Versicherter (Köster et al. 2006). Knapp 30 Prozent aller Diabetiker werden mit Insulin behandelt (Hauner 2007); das sind alle Typ-1-Diabetiker sowie jene Typ-2-Diabetiker, bei denen die körpereigene Insulinproduktion trotz Veränderung des Lebensstils sowie der Behandlung mit oralen Antidiabetika nicht mehr ausreicht. Bei den Insulinen können Mischinsuline, kurzwirksame, sog. Bolusinsuline und langwirksame, sog. Basalinsuline unterschieden werden. Zu Letzteren zählen NPH-Insulin (Neutrales Protamin Hagedorn), Insulin glargin und Insulindetemir. Auf die Basal­insuline entfallen rund 30 Prozent der gesamten ambulant verordneten Insulin-Tagesdosen sowie 34 Prozent der GKV-Ausgaben für Insuline (Mengel 2010; INSIGHT Health 2011). Ziel der hier vorgestellten Studie ist ein Kostenvergleich dreier Behandlungsstrategien, die sich hinsichtlich des verwendeten Basalinsulins unterscheiden. Dabei werden ausschließlich Diabetiker einbezogen, die im Jahr 2010 mindestens zwei Verordnungen von entweder Insulin glargin oder Insulindetemir oder NPH-Insulin zu Lasten der GKV erhalten haben. Berücksichtigt werden dabei zusätzlich die ambulanten, über Apothekenrechenzentren abgerechneten diabetesassoziierten Verordnungen der Bolusinsuline, Antidiabetika, Blutzuckerteststreifen, Nadeln und Lanzetten. Die Verordnungen werden jeweils zu Apothekenverkaufspreisen (Lauer-Taxe) abzüglich der gesetzlichen Herstellerabschläge nach § 130a Absatz 1, 1a, 3b SGB V bewertet.

02.10.2012
DDD vs. PDD: Berechnung von Tagestherapiekosten am Beispiel von Liraglutid

Die Defined Daily Dose (DDD) ist eine theoretische Größe, die als internationale Standardvergleichsgröße für die Arzneimittelverbrauchsforschung entwickelt wurde. Sie gibt die angenommene mittlere Erhaltungsdosis pro Tag bei Erwachsenen für einen Wirkstoff in dessen Hauptindikation an. In Deutschland wird die amtliche deutsche Fassung der ATC-Klassifikation (Anatomisch-Therapeutisch-Chemische Klassifikation) inklusive der DDD-Angaben vom DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) herausgegeben (DIMDI 2010). Diese basiert auf der Fassung der WHO, die für die Erstellung des international standardisierten ATC/DDD-Systems verantwortlich ist (Fricke et al. 2011). Sowohl die WHO als auch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO), das wiederum die Methodik der ATC-Klassifikation und DDD-Festlegung für Deutschland publiziert, weisen darauf hin, dass die DDD eine rechnerische Größe ist, die nicht mit der therapeutischen oder verschriebenen Dosis verwechselt werden darf. Für die longitudinale Arzneimittelverbrauchsforschung sind die DDDs stabil zu halten und sind somit als Entscheidungsgrundlage für Fragen zur Arzneimittelerstattung, Preissetzung und Therapie ungeeignet (Fricke et al. 2011).

02.10.2012
Einfluss sozioökonomischer Faktoren auf Insulinverordnung und Dauer der Pen-Schulung

Nach den aktuellsten Zahlen der Internationalen Diabetes Föderation (IDF) ist Deutschland das Land mit der höchsten Diabetes-Prävalenz in Europa. Betroffen sind 12% der 20- bis 79-jährigen, insgesamt etwa 7.5 Millionen Menschen. In Deutschland sind ca. 90% Typ-2-Diabetiker, während etwa 5-10% Typ-1-Diabetiker sind. Versorgt werden die Patienten von bundesweit 50.000 bis 60.000 Hausärzten (ca. ein Arzt pro 1.500 Einwohner), ca. 1.100 Schwerpunktpraxen mit Diabetologen und ca. 350 speziellen Kliniken. Ziel der Behandlung von Patienten mit Diabetes ist es, Komplikationen wie z.B. Makroangiopathie (koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, arterielle Verschlusskrankheit), Mikroangiopathie (Augen- und Nierenschäden), Neuropathie oder diabetisches Fußsyndrom zu verhindern und die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten. Für eine erfolgreiche Diabetes-Behandlung sind neben Lebensstilanpassung oder medikamentösen Maßnahmen strukturierte Patientenschulungen unerlässlich. Obwohl bei der Patientenschulung trotz Disease Management Programmen (DMP) zum Teil noch gravierende Defizite bestehen, kann die Patientenschulung in Deutschland im internationalen Vergleich einen hohen Standard aufweisen.

23.09.2012
Insulin glargin: eine kostengünstige Alternative im Vergleich zu NPH-Insulin

Ziel der vorliegenden Analyse ist ein Behandlungskostenvergleich zwischen Insulin-glargin- bzw. NPH-Insulin-basierten Therapien bei Patienten mit Diabetes mellitus. Anhand einer repräsentativen Stichprobe von Krankenkassendaten wurde für insgesamt sechs Kostenträger die zeitgleiche Co-Medikation in den Indikationsgruppen Bolus-insuline, orale Antidiabetika, Teststreifen sowie Lanzetten/Nadeln über drei Kalenderjahre ermittelt. Im Analysezeitraum (2006 – 2008) lagen die aggregierten absoluten jährlichen Behandlungskosten pro Diabetespatient für Insulin glargin-basierte Therapien tendenziell leicht unter den Kosten der jeweiligen NPH-Vergleichsgruppen. Die Analyse der Einzelkosten zeigt, dass die höheren Beschaffungskosten für Insulin glargin durch Einsparungen beim Bolusinsulin- sowie beim Teststreifenverbrauch überkompensiert werden. Die vorliegende Datenbankanalyse bestätigt die Ergebnisse bereits veröffentlichter Versorgungsforschungsstudien, wonach sich aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter realen Versorgungsbedingungen eine Kostenneutralität zwischen Insulin glargin- und NPH-Insulin-basierten Behandlungsregimen ergibt.

01.12.2009
Blutzucker-Selbstkontrolle bei Typ 2 Diabetes – Kosten und Nutzen für das deutsche Gesundheitssystem

Diabetes mellitus ist in Deutschland inzwischen zu einer Volkskrankheit geworden. Es gibt mindestens 7 Millionen Menschen mit einem diagnostizierten Diabetes mellitus in Deutschland und unter Berücksichtigung der undiagnostizierten Fälle und der weltweit steigenden Prävalenz der Erkrankung insbesondere auch bei jüngeren Menschen wird das deutsche Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen stehen, auch ökonomischer Natur. Blutzuckerselbstmessung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sehr nützliches und auch kosteneffektives Therapieelement in der Behandlung der Erkrankung darstellen. Wenn dieser Nutzen bei insulinpflichtigen Diabetikern weitgehend unbestritten ist, gibt es über den Nutzen bei nicht insulinpflichtigen Typ 2-Diabetikern in Deutschland weiterhin keinen Konsens. In der Nutzenbewertung wird allerdings oft übersehen, dass die Blutzuckerselbstmessung ein diagnostisches Verfahren ist, welches – anders als bei Arzneimitteln – keinen intrinsischen Effekt aufweisen kann. Die Anwendung der Methoden der Arzneimittelbewertung auf ein diagnostisches Verfahren kann in der Folge dann zu missweisenden Ergebnissen führen. Bei richtiger Verwendung der Blutzuckermessung durch die Patienten und der Anwendung adäquater Beurteilungsmethoden erweist sich die Blutzuckerselbstmessung bei Typ 2-Patienten nämlich sogar als kostensparend für die Krankenkassen.

01.04.2009