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Originalartikel

Standardisierte Behandlungskosten führen zu mehr Qualität im System

Der Präsident des Bundesversicherungsamts (BVA), Josef Hecken, im MVF-Titelinterview

01.04.2009
Gesundheitssystemvergleiche: Vom Best-Practice-Ansatz zu einem europäischen Modell der Versorgungsforschung?

Im Zuge der Europäisierung des Gesundheitswesens ist auch das Interesse an Gesundheitssystemvergleichen merklich gestiegen. Der Blick über den eigenen gesundheitspolitischen Tellerrand ermöglicht zwangsläufig die strategische Weiterentwicklung von Best-Practice-Ansätzen im Gesundheitswesen. Das von der EU verabschiedete Instrumentarium der offenen Methode der Koordinierung (OMK) erweist sich dabei als gestalterische Triebfeder beim Aufbau eines europaweiten Gesundheitssystemvergleichs. Dadurch angestoßene gesundheitspolitische Reformprozesse sollten auch auf der Versorgungsebene einen regelmäßigen Controllingprozess durchlaufen, was den gezielten methodischen Einsatz von Versorgungsforschung bedingt. Im Ergebnis könnte in absehbarer Zeit ein europäisches Modell der Versorgungsforschung auf der gesundheitspolitischen Agenda stehen.

01.03.2009
Kosten-Effektivitäts-Analyse und Steuerung des Gesundheitswesens

Die Kosten-Effektivitäts-Analyse hat als Hilfe zur Entscheidungsfindung in den vergangenen Jahren eine enorme Aufwertung erfahren. Ihre auch gesetzliche Verankerung in der Wirtschaftlichkeitsprüfung führt dazu, dass die Belastbarkeit der Aussagen geprüft werden muss. Politische und methodische Skepsis richtet sich insbesondere gegen eine einfache Entscheidung anhand von monetären Kosten pro QALY einer Therapie. Stärker wird zudem die Diskussion, ob nicht subjektive Nutzeneinschätzungen des Einzelnen Vorrang haben sollen vor objektiven Einschätzungen einer Gruppe. Welche der Steuerungen im Gesundheitswesen endgültig gewählt werden, ist noch offen. Doch bedürfen beide Ansätze der methodischen Verfeinerung, bevor sie der Gesundheitspolitik hilfreiche Unterstützung anbieten können.

01.03.2009
Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen: Ein Vorschlag, die Kontroverse und ihre Hintergründe

Mit der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) wurden die Aufgaben des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erweitert: Bislang konnte es Arzneimittel nur in Hinblick auf ihren medizinischen Nutzen bewerten. Künftig soll das Institut auch die Kosten der Medikamente in ein Verhältnis zu dem zuvor ermittelten Nutzen setzen. Laut Gesetz sollen diese Kosten-Nutzen-Bewertungen zum einen dazu dienen, Höchstbeträge für bestimmte Medikamente festzulegen. Zum anderen können sie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dabei unterstützen, die Wirtschaftlichkeit medizinischer Verfahren zu beurteilen. Das vorgeschlagene Konzept favorisiert als Methode die „Analyse der Effizienzgrenze“. Als zweites Element ist eine „Budget-Impact-Analyse“ vorgesehen, um abzuschätzen wie sich Entscheidungen auf die Ausgaben im Gesundheitswesen auswirken.

01.03.2009
Stellenwert und Beiträge zu einer besseren Versorgung durch Health Management Services – HMS

Health Management Services sind wissensbasierte Dienstleistungen. Sie können in unterschiedlichen Care Settings und in verschiedenen Phasen des indikationsspezifischen Krankheitsverlaufes eingesetzt werden. Man unterscheidet punktuelle, periodische bis sequentielle und kontinuierliche HMS-Interventionen. Die Instrumente beginnen bei einfachen Reminder- oder E-Mail-Edukationsservices (Infozept), führen über mehr daten- und technologiegetriebene Call Center oder Risk Assessments zu personalintensiven Angeboten wie Case oder Disease Management Programmen. Zukünftig wird dem Personal Health Coaching und der Verhaltensmodifikation ein größerer Stellenwert zukommen, wenn man wirklich Nachhaltigkeit erzielen will. Die Kosten für HMS-Instrumente und Programme bewegen sich zwischen 5 Euro bis zu 2.000 Euro pro Intervention oder Jahr. Der Nutzen liegt in verbesserten medizinischen Outcomes. Die Finanzierung kann über Kostenträger, Leistungserbringer, Produktanbieter, Zusatzversicherungen oder Eigenbeteiligungen erfolgen.

01.03.2009
Wege aus der Unterversorgung

Das von dem Burscheider Institut für empirische Gesundheitsökonomie (Ifeg) erarbeitete Gutachten belegt eine erhebliche Unterversorgung bei der Behandlung der rheumatoiden Arthritis (RA). Eine Unterversorgungsquote von 69 % wurde konstatiert. Dabei […]

01.03.2009
Trends im Schmerzmarkt

Seit 2002 hat sich der Markt der Betäubungsmittel-Analgetika mehr als verdoppelt

01.03.2009
„Professionalisierungsschub gegen Ökonomisierung und Technokratisierung“

Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, im MVF-Titelinterview

01.03.2009
Aut-idem und Rabattverträge

Die „Aut-idem“-Regelung und die Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zählen zu den bedeutendsten Regulierungsmaßnahmen bezüglich der Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung. Beide Maßnahmen zielen darauf, patentfreie Originalpräparate durch wirkstoffgleiche, günstigere Präparate, sogenannte Generika, zu ersetzen. Allerdings sind wirkstoffgleiche Präparate aufgrund der Verwendung anderer Hilfs- und Trägerstoffe sowie der erlaubten Toleranzen bei den wirksamen Bestandteilen nicht zwangsläufig identisch zum Original. Ein Austausch des Präparates kann sich bei Krankheiten mit enger therapeutischer Breite, wie beispielsweise der Epilepsie, aufgrund dieser Toleranzen negativ auf den Verlauf auswirken. Erneut auftretende epileptische Anfälle können in diesem Fall dazu führen, dass durch den Austausch keine Kosten gespart, sondern Mehrausgaben generiert werden. Daher ist die Epilepsie eine Indikation, in der anstatt Rabatt-Ausschreibungen der Abschluss von Mehrwertverträgen angestrebt werden sollte. Diese fokussieren nicht nur auf Kosteneinsparungen, sondern auch auf die Optimierung der Patientenversorgung.

17.12.2008
Pharmazeutische Innovationen: Sind GKV-Versicherte bereit, für neuartige Insuline zu bezahlen? – Ermittlung der Präferenzen durch ein Marktexperiment

In der hier vorgestellte Studie werden die Präferenzen von Mitgliedern der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinsichtlich der modernen Insulintherapie von Diabetikern untersucht. Die zentrale Frage lautete: Soll das langwirksame Insulinanalogon weiterhin von der GKV bezahlt werden? Die gesundheitsökonomische Antwort ist einfach. Wenn die Zahlungsbereitschaft auch jener Menschen, die nicht auf Insulin angewiesen sind, die Zusatzkosten des neuen Präparats übersteigt, spricht nichts gegen eine Vergütung durch die GKV. Ist ihre Zahlungsbereitschaft niedriger als die Zusatzkosten, könnte immer noch jene der Patienten selbst in Form einer Zuzahlung ausreichen, um die Zusatzkosten zu decken. Mit einem sog. Marktexperiment wurden 2007 die Präferenzen durch Befragung von 1.100 GKV Versicherten (davon 500 Diabetiker) ermittelt. Die Resultate zeigen: Nicht nur mit Insulin behandelte Diabetiker, sondern auch solche, die nur ein orales Arzneimittel benötigen, sowie Nicht-Diabetiker ziehen aus „Insulindetemir“ einen zusätzlichen Nutzen gegenüber Humaninsulin. Zwar geben besonders die Nicht-Diabetiker einer Finanzierung durch Zuzahlung den Vorzug, doch ist ihre Zahlungsbereitschaft über einen erhöhten GKV-Beitrag so hoch, dass sie die zusätzlichen Kosten gegenüber einer Behandlung mit Humaninsulin übersteigt. Somit steht auf Grund dieser Kosten-Nutzen-Analyse einer Finanzierung des Arzneimittels „Insulindetemir“ durch die GKV nichts entgegen.

19.10.2008